Der Autoführerschein
Klasse B

Der Autoführerschein berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Alle Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg dürfen mitgeführt werden. Für Anhänger über 750 kg gilt folgende Ausnahmeregel: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner oder gleich groß sein, wie das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs, und das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger darf insgesamt nicht über 3,5 Tonnen liegen. Sind beide Bedingungen erfüllt, so benötigt man nur den Führerschein Klasse B. Dieser Führerschein ist Voraussetzung für alle LKW-, Busse- und Anhängerklassen.
In den meisten Fällen ist der Besitz des Führerscheins Klasse B ausreichend. Jedoch muß jede Zugverbindung genau berechnet werden, damit man nicht ohne gültigen Führerschein einen Anhänger bewegt. Wer häufig mit Anhängern unterwegs ist, dem wird die Klasse BE empfohlen.
(Weitere Informationen siehe Abgrenzung.)
Hier könnt Ihr Euch auch das Info-Heft als pdf-Datei runterladen und ausdrucken:
Infoheft Klasse B > 
Mit Sicherheit zum Führerschein - Fahrschule Gehlen